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Kassenbon: Was muss drauf?

Übersicht

Du verkaufst in einem Laden oder Salon Waren oder Dienstleistungen?

Dann kann es sein, dass du verpflichtet bist, deiner Kundschaft Kassenbons auszuhändigen.

Dabei gibt es einige Vorgaben zu beachten. Aber keine Angst: Die meisten elektronischen Kassensysteme, wie z.B. das Kassensystem von #mitdenkt, decken alle rechtlichen Anforderungen ab.

Wann muss ein Kassenbon ausgegeben werden?

Seit 2020 gilt in Deutschland die Bonpflicht für alle Geschäfts, die ein elektronisches Kassensystem verwenden. Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgestellt werden.

Bei diesen Beispielen muss ein Beleg ausgestellt werden:

    • Du verkaufst in deinem Salon ein Shampoo.
    • Du verkaufst in deinem Barbershop einen Haarschnitt.
    • Du erhältst eine Anzahlung für eine Dienstleistung.
    • Du stornierst einen anderen Beleg.

Ausnahme der Kassenbon-Pflicht: offene Ladenkasse

Die Bonpflicht gilt nur für elektronische Kassensysteme.

Wenn du eine offene Ladekasse hast, musst du also keine Belege ausgeben. Die Bonpflicht kann so umgangen werden.

Allerdings gibt es viele Gründe für ein elektronisches Kassensystem

Was muss ein Kassenbon enthalten?

Stellst du einen Kassenbon aus, müssen darauf bestimmte Angaben enthalten sein. Keine Sorge: Die meisten digitalen Kassensysteme, erfüllen diese Anforderungen standardmäßig.

Diese Angaben müssen auf jedem Kassenbon stehen:

    • Name und Anschrift des Unternehmens
    • Datum und Zeitpunkt
    • Artikel und/oder Dienstleistungen
    • Transaktionsnummer
    • Preis, Steuersatz und Steuerbetrag
    • Seriennummer der TSE
    • Prüfwert
    • Siganturzähler
    • Umsatzsteuer
 

Hier ist ein Beispiel für einen Kassenbon:


Anschrift des Salons
Brückenknopf 2

85051 Ingolstadt

Kassen ID: 11051955

UStID: DE274466091



Datum 20.12.2025
Uhrzeit 8:41
Belegnr.: 26101985
Mitarbeiter:in Chester
USt-IDNr.: DE274466091


Anzahl Artikel/Dienstl. EUR
1 Waschen/Schneiden/Föhnen 85,00
1 Volume Strength. Sahmpoo 24,90
Trinkgeld 10,10


Rechnungsbetrag 120,00
Zahlungsart Kreditkarte

Steuersatz Netto MwSt Brutto
19% 100,84 19,16 120,00




TSE-Signatur 7nTRzYZ6Pjhnv518Qo/ Gs9cQ2KvmCMMK1/ rQOhoPtjkp2tPr3yuWPVH9rkOKCFUA179k/ VxvkyxwSQyWjRc7iА==
Seriennummer 559d54ac433cO7dfb- ba95d7a27f505f85cc 9b645e03b610c3bb9 997e9b728 de4
Hash-Algorithmus ecdsa-plain-SHA-256
Public-Key BHhWOeisRpPBTGQIW 4VUH95TXx2GARI8e2 NYZXJoinjtGqnxJ8sZ2 CQpYgil+LYEmW5A37a LWHsyU7nSJUBemyU=
TSE-Transaktionsnummer 890

Sind Pflichtangaben auf dem Kassenbon als QR-Code in Deutschland erlaubt?

Kurze Antwort: Die Pflichtangaben (z.B. TSE-Daten) dürfen in Deutschland als QR-Code auf dem Kassenbon dargestellt werden. Das macht den Kassenzettel übersichtlicher.

Grundsätzlich müssen Pflichtangaben gut lesbar auf dem Kassenbon aufgeführt sein. Das kann einen Kassenbon schnell überladen und unübersichtlich machen. Besonders mit technischen Daten, wie der Seriennummer deiner TSE, können Kunden ohnehin wenig anfangen.

Gesetzlich ist es deshalb erlaubt, die Pflichtangaben statt als Klartext als QR-Code codiert darzustellen. Dabei muss in ein von der DSFinV vorgeschriebenes Format eingehalten werden. Keine Sorge: Die meisten Kassensysteme (wie z.B. das Kassensystem von #mitdenkt für Friseure) machen das ganz automatisch.

Digitale Kassenbons erlaubt

Du darfst Kassenbons auch digital aushändigen. Zum Beispiel könnten Kunden über einen QR-Code auf dem Kundendisplay zum Kassenbon gelangen und ihr herunterladen. Oder du verschickst den Kassenbon automatisch per E-Mail oder SMS an deine Kunden, falls du die Kontaktdaten kennst. 

Für Kunden, die keinen digitalen Bon möchten, musst du weiterhin einen Kassenbon in Papierform anbieten.

Freiwillige Inhalte auf Kassenbons

Natürlich darfst du auch weitere Inhalte auf deine Kassenbons drucken

Viele Läden zeigen ganz oben ihr Logo. Das hilft deiner Kundschaft, sich deine Marke einzuprägen.

In einem Friseur-Salon oder Barbershop könntest du beispielsweise zu den gewählten Dienstleistungen auch den:die entsprechende:n Stylist:in abdrucken.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Kassenbon eine Quittung?
Ein Kassenbon gilt in der Regel nicht als Quittung, da eine Quittung weitere Angaben erfordert.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kassenbon und einem Kassenzettel?
Die Begriffe Kassenbon, Kassenzettel und Kassenbeleg meinen das Gleiche.